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Finanzgerichtsverfahren

Auch bei der besten Vorbereitung Ihrer Steuererklärung kann es vorkommen, dass das Finanzamt seine Entscheidungen nicht in Ihrem Sinne trifft. Sollten Sie mit Ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden oder der Steuerbescheid offensichtlich fehlerhaft sein, muss binnen eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides ein begründeter Einspruch eingelegt werden. Sollte Ihr Einspruch nun ganz oder auch nur teilweise vom Finanzamt abgewiesen werden, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren vor dem zuständigen Finanzgericht Klage erheben. Prinzipiell ist es möglich, sich selbst vor dem Finanzgericht zu vertreten, Aufgrund des Umfangs des Steuerrechtes ist eine Beratung durch erfahrene Experten jedoch sinnvoll.

Unsere Experten helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob ein Klageweg vor dem Finanzgericht erfolgversprechend ist. Wir begleiten und vertreten Sie vor den Finanzgerechten, bis hin zum Bundesfinanzhof. Um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten, greifen wir bei komplexen Verfahren selbstverständlich auf einen Fachanwalt zurück.

Umfassendes Know-how

Finanzgerichtsverfahren sind nach dem Gesetz zwingend gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abzurechnen. Dabei ist zunächst der Gegenstandswert (Wert des Interesses) zu ermitteln. Da die Ermittlung im Regelfall durch das Gericht erfolgt bzw. festgesetzt wird, erhalten unsere Mandanten vor Arbeitsaufnahme eine Kostenschätzung, in der wir uns bemühen, eine möglichst dem Sachverhalt nahe Preisauskunft zu erteilen.

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